AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Damit für Sie und uns klare rechtliche Verhältnisse bestehen, lesen Sie bitte 
diese Geschäftsbedingungen sowie die Kojencharter-Informationen, welche Grundlage des Vertrages mit Nausicaa Sailing sind.

1. Anmeldung und Abschluss des Kojencharter-Vertrages
Mit Ihrer Kojencharter-Teilnahmeerklärung auf der Grundlage unserer aktuellen 
Print- und Onlinewerbung einschließlich der darin enthaltenen Leistungsbeschreibungen 
und Preise, bieten Sie uns den Abschluss des Kojencharter-Vertrages verbindlich an.
 Die Anmeldung muss von Ihnen schriftlich per e-mail 
vorgenommen werden. Der Kojencharter-Vertrag mit Ihnen kommt durch unsere 
Annahme zustande. Über die Annahme informieren wir Sie umgehend schriftlich 
per E-Mail durch Zusendung unserer Bestätigung.

2. Bezahlung
Nach Zusendung unserer Bestätigung 
 und Rechnung, muss innerhalb von 10 Tagen die Anzahlung in 
Höhe von mindestens 20% des Rechnungsbetrages an uns geleistet werden. 
Von diesem Betrag müssen wir die MwSt. des Rechnungsbetrages an das 
Finanzamt abführen. Der Restbetrag dieser Rechnung muss spätestens 
4 Wochen vor Törnbeginn an uns bezahlt sein. Bei kurzfristigen Anmeldungen 
muss in jedem Fall vor Törnbeginn die vollständige Bezahlung bei uns 
eingegangen sein.

3. Leistungen, Preise
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich im Übrigen aus unseren 
Kojencharter-Informationen und den Leistungsbeschreibungen in unserer 
aktuellen Print- und Onlinewerbung sowie den hierauf Bezug nehmenden 
Angaben in unserer Bestätigung und Rechnung. 
Preise gelten pro Person/Koje in EUR (€) incl. der gesetzl. MwSt.

4. Leistungsänderungen
Der jeweils geplante Törnverlauf ist zur Durchführung vom Wetter abhängig 
und kann vom Schiffsführer geändert werden. Das gleiche gilt für unvorhersehbare
 technische Defekte, Unfall o.dgl.. Änderungen des Törnverlaufs aus vorstehend
 genannten Gründen sind kein Anlass für Ersatzansprüche. 
Wird allerdings der Segeltörn durch einen technischen Defekt, Unfall o.dgl. 
für mehr als 72 Stunden hintereinander 
unterbrochen, steht Ihnen eine anteilmäßige Erstattung des Törnpreises zu. 
Wenn die Segelyacht zum Törnbeginn aus Gründen des Wetters, technischer 
Defekte, Unfall o.dgl. nicht vereinbarungsgemäß zur Verfügung steht und 
keine Ersatzyacht gestellt werden kann, können Sie nach einer Wartezeit 
von 72 Stunden den Vertrag kündigen
 und erhalten Ihre geleistete Zahlung in voller Höhe von uns schnellstens zurück.
 Darüber hinaus gehende Ansprüche werden nicht anerkannt.
 Bei speziellen Überführungstörns, die im Törnplan als solche besonders
 ausgewiesen sein müssen, ist zu berücksichtigen, dass sich die Zeiten von
 Beginn und Ende des Segeltörns wegen der wesentlich größeren Distanzen 
und dabei evtl. auftretenden widrigen Umstände, verändern können. 
Hieraus entstehende Ersatzansprüche werden nicht anerkannt.

5. Rücktritt des Törnteilnehmers, Umbuchung, Ersatzperson
Sie können jederzeit vor Törnbeginn von der Törnteilnahme zurücktreten. Wir empfehlen Ihnen in Ihrem eigenen Interesse zur Vermeidung von Missverständnissen, 
den Rücktritt zwecks Beweisbarkeit schriftlich bzw. per E-Mail mitzuteilen. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist das Datum, an dem Ihre Rücktrittserklärung bei uns eingeht. Treten Sie vom Kojencharter-Vertrag zurück, können wir angemessenen Ersatz verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem vereinbarten Kojenpreis unter 
Berücksichtigung der möglicherweise unsererseits ersparten Aufwendungen sowie
 einer etwaigen anderweitigen Kojenvercharterung.
 Wir sind berechtigt, stattdessen bei der Bemessung des Ersatzes nachstehende 
Pauschalen zu fordern, wobei es Ihnen unbenommen bleibt, nachzuweisen,
 dass uns keine oder geringere Kosten entstanden sind als nachstehend
 ausgewiesen.

Der Ersatz staffelt sich wie folgt je nach Rücktrittszeitpunkt:
ab 12 Wochen vor Törnbeginn 30% des Kojenpreises
ab 8 Wochen vor Törnbeginn 50% des Kojenpreises
ab 4 Wochen vor Törnbeginn 90% des Kojenpreises.
Die vorstehenden Pauschalen begründen sich u.a. dadurch, dass wir nur 
max. 4 Kojen pro Törn verchartern können und durch einen unvorhergesehenen
 Belegungsausfall unsere Kosten nicht etwa gemindert werden. 
Des Weiteren ist selbst mit erheblichem Werbemehraufwand, der gleichzeitig
 eine Kostenmehrbelastung darstellt, für uns die Möglichkeit sehr gering, 
die betreffende Koje kurzfristig neu zu verchartern. 
Bis 12 Wochen vor Törnbeginn berechnen wir eine Bearbeitungspauschale 
in Höhe von 50 €. 
Erscheinen Sie nicht rechtzeitig zum Törnbeginn oder brechen den 
Segeltörn vorzeitig ab, gilt dieses für uns als Vertragsbeendigung Ihrerseits. 
In diesem Fall behalten wir den vollen Anspruch auf den vereinbarten 
Kojenpreis.
Sie können bis 24 Stunden vor Törnbeginn von uns verlangen, dass eine Ersatzperson
 in die Rechte und Pflichten aus dem Kojencharter-Vertrag an Ihrer Stelle eintritt.
Wir können dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn sie den 
besonderen Erfordernissen zur Teilnahme an dem Segeltörn nicht genügt und/oder 
ausreichend geeignet ist oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder 
behördliche Anordnungen entgegen stehen. Tritt die Ersatzperson in den Kojencharter-
Vertrag ein, dann haften Sie und die Ersatzperson als Gesamtschuldner für den
 vereinbarten Kojenpreis zuzüglich der entstehenden Mehrkosten durch den
 Eintritt der Ersatzperson sowie für die Bearbeitungspauschale in Höhe von 30 €.

6. Versicherungen
Für die Yacht besteht eine Haftpflicht- und Kaskoversicherung. Jedoch haften 
Sie uns gegenüber für die durch Sie schuldhaft verursachten Schäden und/oder 
Verluste bis zu einer Höhe von max. 300 € pro Schadensfall. Erfolgte die Schadensverursachung vorsätzlich oder grob fahrlässig, haften Sie in vollem Umfang.  Um Ihre persönlichen Risiken abzusichern, empfehlen wir Ihnen, Ihre Haftpflicht-, Unfall-, Kranken-, Reiserücktritt- und Reisegepäck-Versicherung zur Teilnahme an 
dem Segeltörn prüfen zu lassen und gegebenenfalls Ergänzungen vorzunehmen.

7. Rücktritt des Törnveranstalters
Sollte eine ausreichende Teilnehmerzahl unvorhersehbarer weise durch Hinderung eines oder mehrerer Törnteilnehmer z.B. wegen Unfalls 
bei der Anreise o.dgl. 
nicht erreicht werden, dürfen wir den 
Segeltörn im geplanten Umfang absagen und vom Vertrag zurücktreten, worüber 
Sie der Schiffsführer an Bord informieren würde, es sei denn, die verbleibende Crew 
ist mit einer, evtl. auch veränderten, Fortsetzung des Törns nach Absprache mit dem 
Schiffsführer einverstanden, ohne dass sich dadurch der Kojenpreis reduziert.
 Ansonsten erhalten Sie Ihre geleistete Zahlung in voller Höhe von uns schnellstens zurück. 
Weitere Ansprüche werden nicht anerkannt. 
Der Schiffsführer ist berechtigt, Törnteilnehmer aus wichtigem Grund von der weiteren 
Törnteilnahme auszuschließen und im nächstmöglichen Hafen von Bord zu verweisen. 
Wichtige Gründe können ein gegen die Interessen der Crew gerichtetes Verhalten 
und die Nichtbefolgung der Anweisungen des Schiffsführers sowie Verstöße gegen 
Sicherheitsbestimmungen sein. Der Vertrag gilt dann als fristlos gekündigt. Ersatzansprüche und/oder weitere Ansprüche werden nicht anerkannt. Wir behalten den 
vollen Anspruch auf den vereinbarten Kojenpreis.

8. Höhere Gewalt
Wenn die Törnroute durch schlechte Wetterbedingungen in ein anderes Seerevier 
verlegt wird oder der Segeltörn erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird 
und abgebrochen werden muss, wodurch sich evtl. auch die Start- und/oder Zielhäfen 
ändern, übernehmen wir dafür und die Folgen keine Haftung. Das gleiche gilt für 
die übrige Gefahr der nicht vorhersehbaren Höheren Gewalt, wie Streik, politische 
Unruhen usw. oder durch Eingriffe von Hoher Hand (Beschlagnahme usw.).

9. Haftung
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die 
gewissenhafte Törnvorbereitung, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung 
(Schreib- und Rechenfehler bzw. Irrtum vorbehalten) und die ordnungsgemäße 
Erbringung der im Kojencharter-Vertrag vereinbarten Leistungen an Bord. 
Landausflüge, Hafen- und Stadtbesichtigungen, Museumsbesuche o.dgl. gehören 
nicht zu unserem Haftungsbereich, auch wenn der Schiffsführer daran teilnimmt.
 Für Schäden, die sich aus der Teilnahme an unseren Segeltörns ergeben (Personen-
 und/oder Sachschäden sowie mögliche Folgeschäden) haften wir lediglich, wenn die 
Schäden auf ein Verschulden unsererseits zurückzuführen sind. 
Unsere Haftung aus dem Kojencharter-Vertrag für Schäden, die nicht Körperschäden 
sind, ist auf die Höhe des dreifachen vereinbarten Kojenpreises beschränkt, soweit
 ein Schaden des Törnteilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt 
worden ist oder allein darauf beruht, dass für den entstehenden Schaden ein von 
uns beauftragter Leistungsträger verantwortlich ist. Bei haftungseinschränkenden 
oder haftungsausschließenden gesetzlichen Vorschriften, die auf internationalen 
Übereinkommen beruhen, können wir uns auf diese gegenüber dem Törnteilnehmer 
berufen.

10. Beanstandungen, Verjährung
Bei auftretenden Leistungsstörungen o.dgl. sind Sie verpflichtet im Rahmen der 
gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken auftretende Schäden zu vermeiden oder 
gering zu halten. Unterlassen Sie es schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, steht Ihnen 
kein Recht auf Minderung des Kojenpreises zu. Beanstandungen und Ansprüche 
wegen nicht vertragsgemäßer Leistungserbringung, soweit sie nicht vom Schiffsführer 
an Bord zu klären waren und keine Abhilfe möglich war, sind von Ihnen vor Ablauf 
eines Monats nach Törnende uns gegenüber geltend zu machen. Wir empfehlen Ihnen 
in Ihrem eigenen Interesse zur Vermeidung von Missverständnissen, dieses zwecks 
Beweisbarkeit schriftlich bzw. per E-Mail vorzunehmen. Nach dem Ablauf dieser Frist 
können Sie Beanstandungen oder Ansprüche nur dann noch geltend machen, wenn Sie an der Einhaltung der Frist nachweislich ohne Ihr Verschulden gehindert waren. 
Ihre Ansprüche verjähren gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die Verjährung 
beginnt mit dem Tage, an dem der Segeltörn vertragsgemäß enden sollte.

11. Datenschutz
Ihre personenbezogenen Daten werden für die ordnungsgemäßen Geschäftsabläufe
 unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen von uns gespeichert, 
worüber Sie hiermit informiert sind.

12. Allgemeines
Die Angaben in unserer Print- und Onlinewerbung einschl. der darin enthaltenen 
Leistungsbeschreibungen gelten jeweils nach letztem Stand. Vorangegangene 
Veröffentlichungen verlieren ihre Gültigkeit. 
Schreib- und Rechenfehler bzw. Irrtum vorbehalten. 
Mündliche Nebenabsprachen haben keine Gültigkeit. Abweichende Regelungen 
gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Das Schiff führt die portugisische Flagge. Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens. Die Ungültigkeit eines Teiles dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der 
übrigen Bestimmungen nicht.