Allgemeine Geschäftsbedingungen
Damit für Sie und uns klare rechtliche Verhältnisse bestehen, lesen Sie bitte diese Geschäftsbedingungen sowie die Kojencharter-Informationen, welche Grundlage des Vertrages mit Nausicaa Sailing sind.
1. Anmeldung und Abschluss des Kojencharter-Vertrages
Mit Ihrer Kojencharter-Teilnahmeerklärung auf der Grundlage unserer aktuellen Print- und Onlinewerbung einschließlich der darin enthaltenen Leistungsbeschreibungen und Preise, bieten Sie uns den Abschluss des Kojencharter-Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung muss von Ihnen schriftlich per e-mail vorgenommen werden. Der Kojencharter-Vertrag mit Ihnen kommt durch unsere Annahme zustande. Über die Annahme informieren wir Sie umgehend schriftlich per E-Mail durch Zusendung unserer Bestätigung.
2. Bezahlung
Nach Zusendung unserer Bestätigung und Rechnung, muss innerhalb von 10 Tagen die Anzahlung in Höhe von mindestens 20% des Rechnungsbetrages an uns geleistet werden. Von diesem Betrag müssen wir die MwSt. des Rechnungsbetrages an das Finanzamt abführen. Der Restbetrag dieser Rechnung muss spätestens 4 Wochen vor Törnbeginn an uns bezahlt sein. Bei kurzfristigen Anmeldungen muss in jedem Fall vor Törnbeginn die vollständige Bezahlung bei uns eingegangen sein.
3. Leistungen, Preise
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich im Übrigen aus unseren Kojencharter-Informationen und den Leistungsbeschreibungen in unserer aktuellen Print- und Onlinewerbung sowie den hierauf Bezug nehmenden Angaben in unserer Bestätigung und Rechnung. Preise gelten pro Person/Koje in EUR (€) incl. der gesetzl. MwSt.
4. Leistungsänderungen
Der jeweils geplante Törnverlauf ist zur Durchführung vom Wetter abhängig und kann vom Schiffsführer geändert werden. Das gleiche gilt für unvorhersehbare technische Defekte, Unfall o.dgl.. Änderungen des Törnverlaufs aus vorstehend genannten Gründen sind kein Anlass für Ersatzansprüche. Wird allerdings der Segeltörn durch einen technischen Defekt, Unfall o.dgl. für mehr als 72 Stunden hintereinander unterbrochen, steht Ihnen eine anteilmäßige Erstattung des Törnpreises zu. Wenn die Segelyacht zum Törnbeginn aus Gründen des Wetters, technischer Defekte, Unfall o.dgl. nicht vereinbarungsgemäß zur Verfügung steht und keine Ersatzyacht gestellt werden kann, können Sie nach einer Wartezeit von 72 Stunden den Vertrag kündigen und erhalten Ihre geleistete Zahlung in voller Höhe von uns schnellstens zurück. Darüber hinaus gehende Ansprüche werden nicht anerkannt. Bei speziellen Überführungstörns, die im Törnplan als solche besonders ausgewiesen sein müssen, ist zu berücksichtigen, dass sich die Zeiten von Beginn und Ende des Segeltörns wegen der wesentlich größeren Distanzen und dabei evtl. auftretenden widrigen Umstände, verändern können. Hieraus entstehende Ersatzansprüche werden nicht anerkannt.
5. Rücktritt des Törnteilnehmers, Umbuchung, Ersatzperson
Sie können jederzeit vor Törnbeginn von der Törnteilnahme zurücktreten. Wir empfehlen Ihnen in Ihrem eigenen Interesse zur Vermeidung von Missverständnissen, den Rücktritt zwecks Beweisbarkeit schriftlich bzw. per E-Mail mitzuteilen. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist das Datum, an dem Ihre Rücktrittserklärung bei uns eingeht. Treten Sie vom Kojencharter-Vertrag zurück, können wir angemessenen Ersatz verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem vereinbarten Kojenpreis unter Berücksichtigung der möglicherweise unsererseits ersparten Aufwendungen sowie einer etwaigen anderweitigen Kojenvercharterung. Wir sind berechtigt, stattdessen bei der Bemessung des Ersatzes nachstehende Pauschalen zu fordern, wobei es Ihnen unbenommen bleibt, nachzuweisen, dass uns keine oder geringere Kosten entstanden sind als nachstehend ausgewiesen.
Der Ersatz staffelt sich wie folgt je nach Rücktrittszeitpunkt:
ab 12 Wochen vor Törnbeginn 30% des Kojenpreises
ab 8 Wochen vor Törnbeginn 50% des Kojenpreises
ab 4 Wochen vor Törnbeginn 90% des Kojenpreises.
Die vorstehenden Pauschalen begründen sich u.a. dadurch, dass wir nur max. 4 Kojen pro Törn verchartern können und durch einen unvorhergesehenen Belegungsausfall unsere Kosten nicht etwa gemindert werden. Des Weiteren ist selbst mit erheblichem Werbemehraufwand, der gleichzeitig eine Kostenmehrbelastung darstellt, für uns die Möglichkeit sehr gering, die betreffende Koje kurzfristig neu zu verchartern. Bis 12 Wochen vor Törnbeginn berechnen wir eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 50 €. Erscheinen Sie nicht rechtzeitig zum Törnbeginn oder brechen den Segeltörn vorzeitig ab, gilt dieses für uns als Vertragsbeendigung Ihrerseits. In diesem Fall behalten wir den vollen Anspruch auf den vereinbarten Kojenpreis. Sie können bis 24 Stunden vor Törnbeginn von uns verlangen, dass eine Ersatzperson in die Rechte und Pflichten aus dem Kojencharter-Vertrag an Ihrer Stelle eintritt. Wir können dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn sie den besonderen Erfordernissen zur Teilnahme an dem Segeltörn nicht genügt und/oder ausreichend geeignet ist oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegen stehen. Tritt die Ersatzperson in den Kojencharter- Vertrag ein, dann haften Sie und die Ersatzperson als Gesamtschuldner für den vereinbarten Kojenpreis zuzüglich der entstehenden Mehrkosten durch den Eintritt der Ersatzperson sowie für die Bearbeitungspauschale in Höhe von 30 €.
6. Versicherungen
Für die Yacht besteht eine Haftpflicht- und Kaskoversicherung. Jedoch haften Sie uns gegenüber für die durch Sie schuldhaft verursachten Schäden und/oder Verluste bis zu einer Höhe von max. 300 € pro Schadensfall. Erfolgte die Schadensverursachung vorsätzlich oder grob fahrlässig, haften Sie in vollem Umfang. Um Ihre persönlichen Risiken abzusichern, empfehlen wir Ihnen, Ihre Haftpflicht-, Unfall-, Kranken-, Reiserücktritt- und Reisegepäck-Versicherung zur Teilnahme an dem Segeltörn prüfen zu lassen und gegebenenfalls Ergänzungen vorzunehmen.
7. Rücktritt des Törnveranstalters
Sollte eine ausreichende Teilnehmerzahl unvorhersehbarer weise durch Hinderung eines oder mehrerer Törnteilnehmer z.B. wegen Unfalls bei der Anreise o.dgl. nicht erreicht werden, dürfen wir den Segeltörn im geplanten Umfang absagen und vom Vertrag zurücktreten, worüber Sie der Schiffsführer an Bord informieren würde, es sei denn, die verbleibende Crew ist mit einer, evtl. auch veränderten, Fortsetzung des Törns nach Absprache mit dem Schiffsführer einverstanden, ohne dass sich dadurch der Kojenpreis reduziert. Ansonsten erhalten Sie Ihre geleistete Zahlung in voller Höhe von uns schnellstens zurück. Weitere Ansprüche werden nicht anerkannt. Der Schiffsführer ist berechtigt, Törnteilnehmer aus wichtigem Grund von der weiteren Törnteilnahme auszuschließen und im nächstmöglichen Hafen von Bord zu verweisen. Wichtige Gründe können ein gegen die Interessen der Crew gerichtetes Verhalten und die Nichtbefolgung der Anweisungen des Schiffsführers sowie Verstöße gegen Sicherheitsbestimmungen sein. Der Vertrag gilt dann als fristlos gekündigt. Ersatzansprüche und/oder weitere Ansprüche werden nicht anerkannt. Wir behalten den vollen Anspruch auf den vereinbarten Kojenpreis.
8. Höhere Gewalt
Wenn die Törnroute durch schlechte Wetterbedingungen in ein anderes Seerevier verlegt wird oder der Segeltörn erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird und abgebrochen werden muss, wodurch sich evtl. auch die Start- und/oder Zielhäfen ändern, übernehmen wir dafür und die Folgen keine Haftung. Das gleiche gilt für die übrige Gefahr der nicht vorhersehbaren Höheren Gewalt, wie Streik, politische Unruhen usw. oder durch Eingriffe von Hoher Hand (Beschlagnahme usw.).
9. Haftung
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Törnvorbereitung, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung (Schreib- und Rechenfehler bzw. Irrtum vorbehalten) und die ordnungsgemäße Erbringung der im Kojencharter-Vertrag vereinbarten Leistungen an Bord. Landausflüge, Hafen- und Stadtbesichtigungen, Museumsbesuche o.dgl. gehören nicht zu unserem Haftungsbereich, auch wenn der Schiffsführer daran teilnimmt. Für Schäden, die sich aus der Teilnahme an unseren Segeltörns ergeben (Personen- und/oder Sachschäden sowie mögliche Folgeschäden) haften wir lediglich, wenn die Schäden auf ein Verschulden unsererseits zurückzuführen sind. Unsere Haftung aus dem Kojencharter-Vertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen vereinbarten Kojenpreises beschränkt, soweit ein Schaden des Törnteilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist oder allein darauf beruht, dass für den entstehenden Schaden ein von uns beauftragter Leistungsträger verantwortlich ist. Bei haftungseinschränkenden oder haftungsausschließenden gesetzlichen Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen beruhen, können wir uns auf diese gegenüber dem Törnteilnehmer berufen.
10. Beanstandungen, Verjährung
Bei auftretenden Leistungsstörungen o.dgl. sind Sie verpflichtet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken auftretende Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Unterlassen Sie es schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, steht Ihnen kein Recht auf Minderung des Kojenpreises zu. Beanstandungen und Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistungserbringung, soweit sie nicht vom Schiffsführer an Bord zu klären waren und keine Abhilfe möglich war, sind von Ihnen vor Ablauf eines Monats nach Törnende uns gegenüber geltend zu machen. Wir empfehlen Ihnen in Ihrem eigenen Interesse zur Vermeidung von Missverständnissen, dieses zwecks Beweisbarkeit schriftlich bzw. per E-Mail vorzunehmen. Nach dem Ablauf dieser Frist können Sie Beanstandungen oder Ansprüche nur dann noch geltend machen, wenn Sie an der Einhaltung der Frist nachweislich ohne Ihr Verschulden gehindert waren. Ihre Ansprüche verjähren gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem der Segeltörn vertragsgemäß enden sollte.
11. Datenschutz
Ihre personenbezogenen Daten werden für die ordnungsgemäßen Geschäftsabläufe unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen von uns gespeichert, worüber Sie hiermit informiert sind.
12. Allgemeines
Die Angaben in unserer Print- und Onlinewerbung einschl. der darin enthaltenen Leistungsbeschreibungen gelten jeweils nach letztem Stand. Vorangegangene Veröffentlichungen verlieren ihre Gültigkeit. Schreib- und Rechenfehler bzw. Irrtum vorbehalten. Mündliche Nebenabsprachen haben keine Gültigkeit. Abweichende Regelungen gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Das Schiff führt die portugisische Flagge. Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens. Die Ungültigkeit eines Teiles dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.